Filmeinreichung für 2026

Crossing Europe Filmfestival Linz findet 2026 von 28. April bis 3. Mai zum 23. Mal statt. Im Zentrum des Festivals stehen die filmischen Arbeiten einer jungen europäischen Regiegeneration, präsentiert unter anderem in den Programmsektionen Competition (Fiction, Documentary, YAAAS!, Local Artists) und European Panorama. Crossing Europe rückt dabei unkonventionelle, kontroversielle filmische Positionen und ein gesellschaftspolitisch engagiertes Kino in den Mittelpunkt.

Filme für Crossing Europe Filmfestival Linz 2026 können hier online eingereicht werden. Weiterführende Informationen, die Einreichkriterien und die Einreichformulare finden Sie unten bei den jeweiligen Sektionen.

Hier finden Sie zur Orientierung Informationen zu den Crossing Europe Festivalpreisen 2025.

Fragen zur Filmeinreichung bitte an .
 


 

EINREICHUNG

Europäische Filme

Für die europäischen Programmsektionen können lange Spiel- und Dokumentarfilme (nur Filme ab 60 min.!) mit Produktionsjahr 2025 oder 2026 eingereicht werden. Bei der Programmauswahl spielen neben neuen Erzählformen und innovativer künstlerischer Gestaltung auch aktuelle, gesellschaftspolitische Themen oder die Auseinandersetzung mit europäischen Lebenswelten eine maßgebliche Rolle. 

Was ist mit “Europäischer Film” gemeint?
Dem Crossing Europe Festival-Reglement gemäß gilt ein Film dann als „europäisch“, wenn dieser in einem der Länder des Kontinents (ko-)produziert wurde. Darüber hinaus sollte der Film Geschichten aus, im Zusammenhang mit oder über Europa erzählen.
 

EINREICHUNG

Local Artists

Diese Sektion zeigt aktuelle filmische Arbeiten der Jahre 2025/26 und bietet der Filmszene aus Oberösterreich eine internationale Plattform. Willkommen sind Filme aller Genres, Formate, Längen sowie Musikvideos.

Zugelassen werden Arbeiten von in Oberösterreich geborenen, lebenden, arbeitenden oder studierenden Künstler*innen sowie Produktionen, die von einer OÖ. Förderstelle (mit)finanziert worden sind, von einer in Oberösterreich ansässigen Produktionsfirma (mit)produziert wurden oder die einen eindeutigen inhaltlichen Bezug zu Oberösterreich aufweisen. Bei Einreichungen von Musikvideos gilt auch die Herkunft der Musiker*innen als Oberösterreich-Bezug.